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Je nach Sachverhalt und Testamentsgestaltung können Erbfälle mit Auslandsbezug komplexe Formen annehmen. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet, spielt dabei eine zentrale Rolle.

 

Rechtsquellen

Diese Gesetze regeln, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.

 

Begriffliches

Der Begriff "internationales Erbrecht" ist irreführend. "International" bezieht sich auf den Sachverhalt, nicht etwa auf ein Gesetz. Es geht um erbrechtliche Sachverhalte, bei denen eine Auslandsberührung vorliegt. Das internationale Erbrecht ist ein Teilgebiet des Internationalen Privatrechts (IPR), auch bekannt als Kollisionsrecht.

 

Hauptzweck des Kollisionsrechts

Das internationale Erbrecht befasst sich hauptsächlich mit den zwei Fragen:

  • welches nationale Erbrecht wird auf den Erbfall angewendet?
  • welches Gericht ist zuständig?

 

Anwendbares Recht

  • Für Deutsche und Österreicher: Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 unterliegt das gesamte Nachlassvermögen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO). Das heisst, auch das sich in Deutschland befindliche Nachlassvermögen unterliegt dem Thailändischen Recht mit Ausnahme der Immobilien - diese unterliegen dem Deutschen Recht (Clause 37 Conflict of Laws).
  • Für Schweizer: Für Schweizer gilt im Ergebnis das selbe (Art. 91 IPRG und Clause 37 Conflict of Laws).

Lesen Sie das Urteil vom Oberlandgericht Hamm, das sich mit dem thailändischem Erbrecht befassen muss: Der deutsche Erblasser verstirbt zwar in Deutschland, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand. 

 

Rechtswahl

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben, aber dennoch möchten, dass im Falle Ihres Todes das Recht Ihres Heimatlandes angewendet wird, müssen Sie eine entsprechende Rechtswahl treffen (Art. 91 Abs. 2 IPRG resp. Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO).
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine testamentarisch geregelte Rechtswahl in allen Fällen zu empfehlen.

 

Aus unserer Immobilien Abteilung

 

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