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Hauskaufen in Thailand

 

Abbildung 1 stellt eine vom Land Office ausgestellte Rechnung für den Verkauf einer Immobilie dar. Es werden folgende Gebühren und Steuern gleich im Anschluss an die Registrierung erhoben:

 

B ค่าธรรมเนียม - Gebühr
Es handelt sich um eine Administrations-Gebühr für die Registrierung der Eigentumsübertragung. Diese wird mit einem Satz von 2 Prozent vom Schätzwert berechnet.

 

D ภาษีเงินได้บุคคลธรรมดา - Einkommenssteuer 
Ist der Verkäufer eine natürliche Person, wird die Einkommenssteuer erhoben. Es handelt sich um eine Quellensteuer, wobei ein progressiver Satz angewendet wird, abhängig von der Haltedauer und vom Preis. 

 

E ภาษีเงินได้นิติบุคคล - Körperschaftssteuer
Ist der Verkäufer eine juristische Person, wird die Körperschaftssteuer erhoben. Es handelt sich um eine Quellensteuer. Diese wird mit einem Satz von 1 Prozent vom Schätzwert bzw. Verkaufspreis - je nachdem, welcher Wert höher ist - berechnet.

 

F อากรแสตมป์ - Stempelsteuer
Die Stempelsteuer wird mit einem Satz von 0,5 Prozent vom Schätzwert bzw. Verkaufspreis - je nachdem, welcher Wert höher ist - berechnet. Diese Steuer fällt dahin, wenn die spezifische Gewerbesteuer (G) erhoben wird.

 

G ภาษีธุรกิจเฉพาะ - spezifische Gewerbesteuer
Der Immobilienverkäufer muss eine spezifische Gewerbesteuer in Höhe von 3 Prozent vom Schätzwert bzw. Verkaufspreis - je nachdem, welcher Wert höher ist - entrichten. Befreiung: Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine natürliche Person, welche die Immobilie mehr als fünf Jahre vor dem anstehenden Verkauf erworben hatte, dann ist der Verkäufer von dieser Steuer befreit. 

 

Im Beispiel Abbildung 1 war der Verkäufer eine natürliche Person, die weniger als 5 Jahre Eigentümer war.

 

Aus unserer Immobilien Abteilung

 

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