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    Todesfall in Thailand

    Ein Todesfall in Thailand, insbesondere wenn es sich um eine ausländische Person handelt, erfordert eine Reihe von Schritten, sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Hier ist ein Überblick über den typischen Ablauf:

     

    Feststellung des Todes

    Ein Arzt oder ein Krankenhaus stellt den Tod fest und erstellt eine Todesbescheinigung.

    Bei unklarer Todesursache kann eine Obduktion angeordnet werden. Die Leiche wird zur gerichtsmedizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus überführt (z. B. Police General Hospital in Bangkok).

     

    Lagerung

    Der Leichnam wird in einer Leichenhalle eines staatlichen oder privaten Krankenhauses aufbewahrt.

     

    Polizeiliche Benachrichtigung

    Die Polizei wird in der Regel hinzugezogen, insbesondere bei plötzlichem oder nicht-natürlichem Tod. Rufnummer 191. Ein Polizeibericht wird erstellt.

     

    Kontakt zur Botschaft

    Die entsprechende Botschaft in Bangkok wird informiert (oft durch Polizei oder Krankenhaus). Angehörige können sich ebenfalls an die Botschaft wenden. Die Botschaft unterstützt, organisiert aber keine Bestattung oder Überführung.

     

    Sterbeurkunde

    Eine thailändische Sterbeurkunde („Death Certificate“) muss beim örtlichen Standesamt (Amphoe) beantragt werden. Dazu werden folgende Dokumente benötigt:

    • Reisepass des Verstorbenen
    • Todesbescheinigung vom Arzt
    • Polizeibericht (bei Bedarf)

    Die Urkunde wird auf Thai ausgestellt; eine beglaubigte Übersetzung ist für deutsche Behörden nötig.

     

    Bestattung oder Überführung

    Zwei Optionen:

    • Bestattung in Thailand: Möglich als Feuer- oder Erdbestattung (nach buddhistischem Brauch oft Feuerbestattung).
    • Überführung nach Deutschland: Ein Bestattungsunternehmen vor Ort organisiert Transport, Einbalsamierung, Zinksarg, Dokumente etc.

     

    Benachrichtigung der Angehörigen

    Dies geschieht oft durch die Polizei, Krankenhaus oder die Botschaft.

     

    Nachlassabwicklungsverfahren

    In Thailand vorhandene Vermögenswerte (z. B. Bankkonto, Auto) können nur vom Willensvollstrecker übertragen werden. Dazu benötigt er ein entsprechendes beim Nachlassgericht erwirktes Dokument, den sogenannten "Court Order Appointing Executor". Ist kein Testament vorhanden, wird das Verfahren ziemlich aufwendig.

     

    Wichtige Institutionen informieren

    Rentenversicherung Krankenkasse Bank Versicherungen

     

    Kosten

    Transport, Obduktion, Kühlung, Bestattung usw. müssen von den Angehörigen gedeckt werden (eventuelle gibt es eine Versicherung dafür).

     

    Adresse

    Kraiwit & Partner Co. Ltd.
    Law Office
    23/555 Western Railway Rd
    Hua Hin
    Prachuap Khiri Khan, 77110
    Thailand

    Director

    Herr Kraiwit Prariyachadtrakul
    Rechtsanwalt und 
    Notarial Services Attorney

    Sprachen: Thai und Englisch

    E-Mail: info @ k-huahinimmobilien.com

    Kontakt

    Kontaktaufnahme für deutschsprachige Kunden:

    Kontaktieren Sie Herrn Schmied per E-Mail schmied.law @ gmail.com für einen Besprechungstermin oder für eine Offerte.

    Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir Sie über die möglichen Gesprächstermine (per Telefon oder in unserem Office) informieren.

    Teilen Sie uns bitte mit: Name, Telefonnummer, prägnanter Sachverhalt.