Ein Todesfall in Thailand, insbesondere wenn es sich um eine ausländische Person handelt, erfordert eine Reihe von Schritten, sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Hier ist ein Überblick über den typischen Ablauf:
Feststellung des Todes
Ein Arzt oder ein Krankenhaus stellt den Tod fest und erstellt eine Todesbescheinigung.
Bei unklarer Todesursache kann eine Obduktion angeordnet werden. Die Leiche wird zur gerichtsmedizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus überführt (z. B. Police General Hospital in Bangkok).
Lagerung
Der Leichnam wird in einer Leichenhalle eines staatlichen oder privaten Krankenhauses aufbewahrt.
Polizeiliche Benachrichtigung
Die Polizei wird in der Regel hinzugezogen, insbesondere bei plötzlichem oder nicht-natürlichem Tod. Rufnummer 191. Ein Polizeibericht wird erstellt.
Kontakt zur Botschaft
Die entsprechende Botschaft in Bangkok wird informiert (oft durch Polizei oder Krankenhaus). Angehörige können sich ebenfalls an die Botschaft wenden. Die Botschaft unterstützt, organisiert aber keine Bestattung oder Überführung.
Sterbeurkunde
Eine thailändische Sterbeurkunde („Death Certificate“) muss beim örtlichen Standesamt (Amphoe) beantragt werden. Dazu werden folgende Dokumente benötigt:
- Reisepass des Verstorbenen
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Polizeibericht (bei Bedarf)
Die Urkunde wird auf Thai ausgestellt; eine beglaubigte Übersetzung ist für deutsche Behörden nötig.
Bestattung oder Überführung
Zwei Optionen:
- Bestattung in Thailand: Möglich als Feuer- oder Erdbestattung (nach buddhistischem Brauch oft Feuerbestattung).
- Überführung nach Deutschland: Ein Bestattungsunternehmen vor Ort organisiert Transport, Einbalsamierung, Zinksarg, Dokumente etc.
Benachrichtigung der Angehörigen
Dies geschieht oft durch die Polizei, Krankenhaus oder die Botschaft.
Nachlassabwicklungsverfahren
In Thailand vorhandene Vermögenswerte (z. B. Bankkonto, Auto) können nur vom Willensvollstrecker übertragen werden. Dazu benötigt er ein entsprechendes beim Nachlassgericht erwirktes Dokument, den sogenannten "Court Order Appointing Executor". Ist kein Testament vorhanden, wird das Verfahren ziemlich aufwendig.
Wichtige Institutionen informieren
Rentenversicherung Krankenkasse Bank Versicherungen
Kosten
Transport, Obduktion, Kühlung, Bestattung usw. müssen von den Angehörigen gedeckt werden (eventuelle gibt es eine Versicherung dafür).