Sie möchten eine Co Ltd gründen und machen sich grundlegende Gedanken zum Thema Aktienkapital? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Aktienkapital (auch Grundkapital genannt) ist der Teil des Eigenkapitals, den die Aktionäre bei der Gründung einer Company Limited zeichnen, um in das Unternehmen zu investieren.
Es steht auf der Passivseite der Bilanz unter dem Punkt „Eigenkapital“.
Wahl der Höhe des Kapitals
In den meisten Fällen wird ein Kapital von 2 Millionen THB gewählt. Das liegt daran, dass ein Ausländer kein Work Permit beantragen kann, wenn das Kapital weniger als 2 Millionen THB beträgt.
Übersteigt das Kapital 5 Millionen THB, entfällt die Möglichkeit der Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen (SMEs). Ebenso besteht ein höheres Audit-Risiko durch die Steuerbehörde, und es können zusätzliche verwaltungsrechtliche Anforderungen entstehen.
Deshalb wird die Summe von 5 Millionen THB in der Regel nur dann überschritten, wenn ein weiterer Ausländer eine Arbeitsbewilligung erhalten soll.
Firmenbankkonto
In der Praxis wird bei einem Kapital unter 5 Millionen THB kein Nachweis über ein Firmenbankkonto verlangt.
Einzahlung des Kapitals
In der Praxis wird bei einem Kapital unter 5 Millionen THB kein Nachweis über die Einzahlung des Kapitals verlangt. Gesetzlich ist jedoch ein Minimum von 25 % vorgeschrieben.
Aktionärsliste
Das Kapital wird in Aktien (Shares) aufgeteilt, meist zu je 100 THB Nennwert pro Aktie. Jede Aktie hat einen Namen und ist einem Aktionär zugewiesen.
So sieht eine Aktionärsliste aus: Hier klicken
Rechtliche Haftung
Die Aktionäre einer Co., Ltd. haften nur in Höhe ihrer gezeichneten Anteile – sie sind nicht mit ihrem Privatvermögen verantwortlich.
Steuern
Wenn das eingezahlte Kapital über 5 Millionen THB liegt, verliert das Unternehmen den Anspruch auf den ermäßigten Körperschaftssteuersatz für KMU (sogenannte SMEs).